fly.de - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Ostteam GmbH (nachfolgend Ostteam genannt) vermittelt Reiseleistungen auf dem Internetportal fly.de,
welches von der fly GmbH mit Sitz in München betrieben wird. Auf diesem Internetportal werden
verschiedene Reiseleistungen von unterschiedlichen Leistungsträgern über unterschiedliche
Reisevermittler angeboten. Nachfolgende Vermittlerbedingungen gelten lediglich für die Vermittlungsleistungen
von Ostteam für Nur-Flüge, Mietwagen und Wohnmobile/Camper auf dem Internetportal fly.de.
I. Vertragsinhalt, Vertragsschluss
(1)
Zwischen dem Kunden und Ostteam kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.
Der Kunde beauftragt Ostteam, ihm Nur-Flüge, Mietwagen oder Wohnmobile/Camper des
jeweiligen Leistungsträgers zu vermitteln. Ostteam tritt bezüglich der angebotenen
Leistungen lediglich als Vermittler auf und bietet diese nicht in eigenem Namen an.
Die von Ostteam auf www.fly.de dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot
von Ostteam oder dem jeweiligen Leistungsträger dar.
Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars an Ostteam gibt der Kunde
ein verbindliches Vertragsangebot an den jeweiligen Leistungsträger ab und beauftragt Ostteam
gleichzeitig mit der Vermittlungsleistung.
Der Kunde erhält daraufhin von Ostteam per E-Mail unter der von ihm angegebenen E-Mail-Anschrift eine Buchungseingangsbestätigung, die dem Kunden lediglich den Eingang des Buchungsauftrages bestätigt. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten in der Buchungseingangsbestätigung für die von ihm gewünschte Reiseleistung unmittelbar nach Eingang der Buchungseingangsbestätigung bei ihm auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sollten diese Daten nicht korrekt sein, muss er sich unmittelbar nach Eingang der Buchungseingangsbestätigung bei Ostteam unter der Rufnummer 01805-608600 (kostenpflichtig: 14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 Ct./Min. aus dem Mobilfunk ) oder E-Mailanschrift fly@fly.de melden und die Daten richtig stellen. Ostteam weist darauf hin, dass viele Fluggesellschaften eine Datenkorrektur für Flugtickets in der Regel nur gegen Entgelt vornehmen, welches Ostteam in anfallender Höhe an den Kunden weiterbelastet.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger kommt erst zustande, wenn entweder der Leistungsträger
oder Ostteam dem Kunden gegenüber die angefragten Leistungen rechtsverbindlich bestätigt hat.
(2)
Wird Ostteam vom Kunden beauftragt, verschiedene Reiseleistungen bei verschiedenen Leistungsträgern
zu buchen, so kommt hierdurch ein Reisevertrag mit Ostteam nicht zustande, auch wenn die einzelnen Leistungen
auf einer gemeinsamen Rechnung von Ostteam aus verwaltungstechnischen Gründen zusammengefasst werden.
Ostteam ist ausschließlich Vermittler hinsichtlich jeder einzelnen Reiseleistung.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm aus der Aufteilung seiner Reiseleistungen
auf verschiedene Leistungsträger auch Nachteile erwachsen können. So kann bei einer Aufteilung
der gewünschten Leistungen auf verschiedene Leistungsträger der Fall eintreten, dass kein
Leistungsträger als Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsrechtes anzusehen ist und somit
dem Kunden für die gesamten Leistungen bzw. für einzelne Leistungen kein Sicherungsschein
von den Leistungsträgern ausgehändigt wird. Der Kunde hat in diesem Falle also keine
Absicherung gegen die Insolvenz des Leistungsträgers.
Zudem wird bei einer evtl. Schlechtleistung eines Leistungsträgers hinsichtlich der von diesem
geschuldeten Leistung dann Berechnungsgrundlage für eine Minderung des Reisepreises in aller Regel
nur der an diesen abgeführte Reisepreis sein, nicht jedoch der insgesamt für die Reise
aufgewendete Betrag, so dass Ansprüche des Kunden deutlich geringer sein können.
II. Vermittlungsentgelte
Ostteam berechnet für ihre Vermittlungsleistungen folgende Vermittlungsentgelte:
| FLUG (inkl. Linien-, LowCost, Charterflugscheine) | Nur Hinflug | Hin -u. Rückflug |
| Deutschland, elektronisches Ticket | 2,50 € | 5,00 € |
| Europa, elektronisches Ticket | 2,50 € | 5,00 € |
| Interkontinental, elektronisches Ticket | 2,50 € | 5,00 € |
| Aufwendungen oder Auslagen von Ostteam, die im Rahmen des erteilten Auftrages anfallen (z.B. Ausstellungskosten für Visa, Postgebühren, etc.) sind zusätzlich zum Vermittlungsentgelt, das lediglich die reine Vermittlungsleistung abdeckt, vom Kunden an Ostteam wie folgt zu erstatten. | ||
| Stornierung | 23,00 € | |
| (zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger) | ||
| Umbuchung | 30,00 € | |
| (zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger) | ||
| Umbuchung mit Tarifwechsel (MCO) | 35,00 € | |
| (zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger) | ||
| Hinterlegung | 25,00 € | |
| (zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger. Möglichkeit der Hinterlegung ist abhängig von der Tarifart.) | ||
| Visum für Australien | 15,00 € | |
| (zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger) | ||
| Gruppenangebot | 50,00 € | |
| (Es fällt für die Ausarbeitung von Gruppenangeboten eine Bearbeitungsgebühr von 50 € an, die bei Buchung des Angebotes verrechnet wird.) | ||
| Sonstige Leistungen: | ||
| Expressversand | 15,00 € * |
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| Versand per Kurier | 35,00 € * | |
* Alle steuerpflichtigen Vermittlungsentgelte verstehen sich inkl. MwSt. und zzgl. Fremdgebühren -Änderungen vorbehalten Sollte der Kunde gebuchte Leistungen umbuchen oder stornieren, bleibt der Anspruch von Ostteam auf bereits angefallene Vermittlungsentgelte unberührt. Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten. |
||
III. Auskünfte, Hinweise
Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der Leistungsträger
gegenüber Ostteam. Die Angaben von Ostteam stellen keine eigene Garantie oder Zusicherung hinsichtlich Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität dar. Auskünfte von Ostteam beziehen sich auf den Zeitpunkt der Auskunftserteilung.
Ostteam haftet bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die
sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Wiedergabe der ihr erteilten Auskünfte und Hinweise an den Kunden.
IV. Zahlung
Die Vermittlungsentgelte sind sofort zur Zahlung fällig.
Unser Service-Center für Linienflüge hilft Ihnen bei Fragen zur Zahlung gerne telefonisch unter der kostenpflichtigen Hotline
01805/ 608 600 (14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 Ct./Min. aus dem Mobilfunk) weiter.
Für alle sonstigen Reiseangebote der Leistungsträger hilft Ihnen bei Fragen zur Zahlung gerne unser
Service-Center unter der kostenpflichtigen Hotline 01805/ 608 600 (14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 Ct./Min. aus dem Mobilfunk) weiter.
V. Reiseunterlagen
(1) Flugtickets in Form eines E-Tickets werden dem Kunden per E-Mail oder Post übermittelt; in Einzelfällen werden Papierflugtickets an einem Flughafenschalter hinterlegt, der dem Kunden mitgeteilt wird.
(2) Bei Mietwagen- und Wohnmobilbuchungen erfolgt die Übermittlung der Voucher an den Kunden entweder per Post, Fax oder E-Mail oder es wird dem Kunden die Reservierungsnummer zur Vorlage bei dem entsprechenden Mietwagen- oder Wohnmobilunternehmen übermittelt.
(3) Falls mit dem Kunden der Versand von Reiseunterlagen per Kurier vereinbart worden ist, hat der Kunde alle entstehenden Kosten zu tragen.
(4) Bei Reiseversicherungen werden dem Kunden eine Versicherungsnummer und die Versicherungsbedingungen per Email übermittelt. Diese stellen in ihrer Gesamtheit die Versicherungsunterlagen dar.
(5) Ostteam oder deren beauftragter Dienstleister übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Tickets oder Reisedokumenten auf dem Postwege.
(6) Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch Ostteam ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten Ostteam umgehend hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.
VI. Pflichten des Ostteam, Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertraglichen Pflichten von Ostteam umfassen ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten
Reisen und Leistungen. Die Erbringung dieser gebuchten Reisen und Leistungen selbst gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten von Ostteam.
Ostteam haftet als Reisevermittler dafür, dass die Vermittlung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung
von Reiseunterlagen, soweit von Ostteam übernommen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden.
Die Haftung ist jedoch für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der vermittelten
Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
VII. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Informationen von Ostteam zu den Einreise- und Gesundheitsbestimmungen beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung.
Bezüglich der Einreisebestimmungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, dass der Kunde und von ihm vertretene weitere
Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich
erkennbar ist oder Ostteam ausdrücklich mitgeteilt wurde.
Für die Einhaltung der für die Reise geltenden Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften in den jeweiligen
Transit- und Zielgebietsländer ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Ostteam haftet bei gesonderter
Beauftragung zur Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für deren rechtzeitige Erteilung und den
rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere, es sei denn, Ostteam hat die Verzögerung schuldhaft verursacht.
Dem Kunden wird dringend geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige
Prophylaxemaßnahmen, insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos,
fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen.
VIII. Versicherungen
Ostteam empfiehlt auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten und empfiehlt ein Reiseschutzpaket
oder zumindest eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der Buchung abzuschließen.
IX. Hinweise zu Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Geschäftsbedingungen der Leistungsträger besondere Pflichten des Kunden begründen können. Hierbei wird insbesondere auf die Angaben im Flugticket hingewiesen.
Hierzu zählen auch die Einhaltung von Eincheckzeiten sowie, insbesondere bei Sonder- und Charterflügen, die Pflicht, sich Hin-, Rück- und Weiterflüge von der Fluggesellschaft innerhalb einer von dieser angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen.
Bei Nichteinhaltung solcher Obliegenheiten des Kunden droht ein Verlust des Beförderungsanspruchs ohne Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung des Reisepreises.
Bei Gepäckverlust oder Gepäckschäden ist nach den nationalen und internationalen Bestimmungen eine sofortige Anzeige bei der Fluggesellschaft vorgeschrieben. Ohne diese droht der Verlust von Ersatzansprüchen.
X. Identität der ausführenden Fluggesellschaften bei gebuchten Flugleistungen
Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Reisevermittlers hin, den Kunden über
die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor
Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die
Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht
feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird.
Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich
zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
XI. Ausschlussfrist für Anspruchsanmeldungen
Der Kunde muss sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag gegen Ostteam, gleich aus welchem Rechtsgrund,
innerhalb von zwei Monaten nach dem vertraglich mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger vereinbarten
Leistungsende (Reiseende) gegenüber dem Ostteam geltend machen. Ansonsten verfallen die Ansprüche, es sei denn,
der Kunde war an der fristgerechten Geltendmachung unverschuldet gehindert.
XII. Schlussbestimmungen
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Erfüllungsort ist der Sitz des Reisevermittlers.
Sofern es sich bei den Parteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
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